Baugenosssenschaft
für neuzeitliches Wohnen
Polizei Notruf | 117 |
Sanität | 144 |
Feuerwehr | 118 |
Giftinfos/Notfallberatung | 145 |
Rega | 1414 |
Kinder Jugendnotruf | 147 |
Frauenhaus Zürich Violetta (24H) | 044 350 04 04 |
Stiftung Frauenhaus Zürich | 044 440 37 69 |
Strassen Pannenhilfe | 140 |
Schlüsseldienst | 044 312 12 32 |
Ihre privaten Gegenstände (Schuhe, Schirme, usw.) gehören in Ihr eigenes Keller-und Estrichabteil oder in Ihre Wohnung. Im Treppenhaus dürfen aus Sicherheitsgründen weder Möbel noch andere Gegenstände abgestellt werden. H
Hausordnung für die Siedlungen Hönggerberg, Winzerhalde, (Zwischenbächen)
Hausordnung für den Ersatzneubau Zwischenbächen ab Bezug 2024
Bitte keine kratzenden Schwämme zur Reinigung verwenden. In die Wand- und Bodenplatten darf nicht gebohrt werden. Bei den Wandplatten bitte nur in die Plattenzwischenräume (Fugen) bohren. (Hauswart fragen)
Dusche, Badewanne und Kittfugen immer trocken reiben (Schimmelbildung).
Bei den Abfallcontainern stehen auch spezielle, grüne Bioabfallcontainer für die Entsorgung von Küchenabfällen, Speiseresten und pflanzlichem Gartenabfall zur Verfügung. Bioabfall?
Funktionstüchtige Fahrräder in regelmässigem Gebrauch können bei den Veloabstellplätzen bzw. Veloräumen abgestellt werden. Defekte oder nicht regelmässig benützte Fahrräder müssen in den eigenen Räumen versorgt werden.
Siedlung Hönggerberg
Im Haus Segantinistrasse 134 befindet sich der SIKO-Raum. Er steht allen MieterInnen zur Verfügung.
Siedlung Winzerhalde
Im Haus Winzerhalde 79 befindet sich der Gemeinschaftsraum. Er steht allen MieterInnen zur Verfügung.
Das Grillieren auf Balkonen und Gartensitzplätzen mit Gas- und Elektrogrill ist grundsätzlich gestattet (kein offenes Feuer). Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn (Rauch, Geruch, Lärm).
Was tun bei Häuslicher Gewalt?
Auch in unseren Siedlungen kann Häusliche Gewalt stattfinden. Hier ein kurzer Leitfaden der aufzeigt, wie wir als Drittpersonen reagieren können, wenn wir damit konfrontiert sind.
Besonders die Luftfeuchtigkeit ist im Auge zu behalten. Regelmässige Kontrolle ist angesagt bei der Lagerung von Kleidern und Möbeln. Motorfahrzeuge, brennbare Materialien und Gasflaschen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht in den Kellern untergebracht werden.
Die Wohnung ist regelmässig zu lüften, während der Heizperiode mehrmals täglich kurz aber intensiv (Durchzug). Im Sommer können die Fenster beliebig offen bleiben. Im Winter dürfen die Kippfenster nicht zum Lüften benützt werden (keine offenen Kippfenster = Wärmeverlust und Schimmelbildung).
Sämtliche Störungen und Defekte sind unverzüglich der Geschäftsstelle 044 244 99 80 zu melden. Ebenso wenn Sie Schäden am Haus oder in ihrer Wohnung feststellen (z.B. neue Risse, Schimmelpilzbildung, etc.).
Bitte respektieren Sie die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr. Hausordnung
Siedlung Hönggerberg
Kreisschulpflege Waidberg
Rotbuchstrasse 42
8037 Zürich
Siedlung Winzerhalde
Kreisschulpflege Waidberg
Rotbuchstrasse 42
8037 Zürich
Siedlung Zwischenbächen
Kreisschulpflege Letzi
Dachslernstrasse 2
8048 Zürich
Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist grundsätzlich nicht gestattet. Kleine Wäscheständer auf dem Balkon oder auf dem Sitzplatz sind erlaubt. Es ist nicht gestattet an Sonn- und Feiertagen Wäsche sichtbar im Freien aufzuhängen.
Waschküche
Bitte separate Waschküchenordnung in den einzelnen Häuser beachten.
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