Baugenosssenschaft
für neuzeitliches Wohnen
Die Siedlungsversammlung ist ein Organ der Genossenschaft.
Die ordentliche Siedlungsversammlung findet im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt. Sie wird von der Siedlungskommission einberufen.
Nebst anderen Beschlussfassungen werden an der Siedlungsversammlung die Mitglieder der Siedlungskommission (SIKO) gewählt.
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